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Bürgerkarten-, Handy- und Amtssignaturen

Die gesicherte Identifikation für Schulleiter/innen ist gemäß E-Gov-Gesetz mittels qualifiziertem Zertifikat auf einer Dienstkarte oder Handysignatur für den sicheren Zugang zu Anwendungen z. B. an Bundesschulen erforderlich. Weiters wird in § 19 E-Gov-Gesetz normiert, dass behördliche Erledigungen (außer eigenhändig unterschriebene) seit 1. 1. 2011 nur mehr mittels Amtssignatur ausgefertigt werden dürfen.

Als zentrales „shared service“ wird dieses Amtssignaturservice für alle Schulen betrieben. Mit minimalem Schulungsaufwand und effizienter Betriebsführung können Schulverwaltungen alle ihre Erledigungen bis zum Maturazeugnis amtsigniert und als elektronisches PDF den Schüler/innen zur Verfügung stellen.

https://www.edusig.gv.at

Abbildung einer elektronischen Signatur mit Prüflink